WEITERBILDUNGSPROGRAMM

Wer die Weiterbildung gemäss altem Programm bis am 31. Dezember 2010 abgeschlossen hat, kann die Erlangung des Titels nach den alten Bestimmungen vom 1. Januar 2000 verlangen.

Weiterbildungsperioden in Innerer Medizin Kategorie C sind auch nach neuem Programm anrechenbar, falls sie vor dem 1. Januar 2009 absolviert wurden.