
Pro Jahr müssen 25 Credits fachspezifische Kernfortbildung (Rehabilitation und muskuloskelettale Medizin) und 25 Credits erweiterte Fortbildung in einem frei wählbaren Fachgebiet nachgewiesen werden. Inhaberinnen/Inhaber mehrerer Facharzttitel können sich auf diejenigen Fortbildungsprogramme beschränken, die der aktuellen Berufstätigkeit entsprechen.
Ärztlich geleitete Fortbildungsveranstaltungen ergeben pro Stunde einen Fortbildungscredit (45 – 60 Minuten). Pro Halbtag können maximal vier, pro Tag maximal acht Credits angerechnet werden. Die Mitglieder registrieren die Credits selber.
Der Nachweis erfolgt alle drei Jahre mit dem Bestätigungsformular für Fortbildung, das nächste Mal Anfang 2012, spätestens am 31. März. Zehn Prozent der Mitglieder müssen Ihre Fortbildung mit Belegen nachweisen können. Alle drei Jahre kann ein Fortbildungsdiplom erworben werden.
Veranstalter ärztlich geleiteter Fortbildungen müssen für die SGPMR-Anerkennung keine Credits anfordern. Falls eine offizielle Creditvergabe gewünscht wird, kann die Anfrage mit angehängtem Programm und SAMW-Checkliste per Mail an das Sekretariat der SGPMR gerichtet werden. Die Richtlinien der SAMW müssen erfüllt sein (Checkliste betreffend Vergabe von Credits für Fortbildungsveranstaltungen).







