Fähigkeitsprogramm Strahlenschutz


Das Fähigkeitsprogramm Strahlenschutz in der Physikalischen Medizin und Rehabilitation und Rheumatologie ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.

Einleitende Informationen

  • Für den Erwerb des Facharzttitels Physikalische Medizin und Rehabilitation ist dieser Fähigkeitsausweis nicht Bedingung.
  • Ein Facharzttitel in Physikalische Medizin und Rehabilitation ist Bedingung, um diesen Fähigkeitsausweis zu erwerben.
  • Dieser Fähigkeitsausweis berechtigt zu Untersuchungen im niederen, mittleren und hohen Dosisbereich, insbesondere also zur Durchleuchtung mittels Bildverstärker (BV).
  • Für die Durchführung von Röntgenuntersuchungen im mittleren und hohen Dosisbereich ist eine entsprechende Weiterbildung im Strahlenschutz notwendig. Wenn nur Untersuchungen im niederen und mittleren Dosisbereich gemacht werden, kann dafür der Fähigkeitsausweis «Röntgenaufnahmen im niedrigen und mittleren Dosisbereich (KHM)» erworben werden. Er berechtigt zu konventionellen Röntgenaufnahmen von Thorax, Schädel, Extremitäten, Achsenskelett, Becken und Abdomen.
  • Für PMR-Fachärzte, die Untersuchungen im hohen Dosisbereich unternehmen und den Fähigkeitsausweis «Interventionelle Schmerztherapie» der SSIPM nicht haben, ist der Erwerb dieses Fähigkeitsausweises jedoch notwendig.
  • Das Betreiben einer Röntgenanlage ist in jedem Fall nur erlaubt, wenn der vom BAG anerkannte Strahlenschutz-Sachverständigenkurs absolviert wurde.

Informationen zur Erlangung des Fähigkeitsausweises Strahlenschutz gemäss Übergangsbestimmungen

Wer den Facharzttitel Physikalische Medizin und Rehabilitation nach dem eidgenössischen Weiterbildungsprogramm 2008 abgeschlossen hat, erhält den vorliegenden Fähigkeitsausweis ohne weitere Bedingungen ausser dem Nachweis des vom BAG anerkannten Strahlenschutz-Sachverständigenkurses bis Ende 2020. Diese Fachärzte können den Fähigkeitsausweis gemäss Übergangsbestimmungen erlangen – dazu füllen Sie bitte das untenstehende Antragsformular gemäss Übergangsbestimmungen aus.

PMR-Fachärzte, die den Facharzttitel mit einem früheren Weiterbildungsprogramm als 2008 erworben haben oder die einen MEBEKO anerkannten ausländischen Facharzttitel haben und seit dem Erwerb des Facharzttitels bis zur Inkraftsetzung dieses Fähigkeitsausweises insgesamt 100 Eingriffe unter Durchleuchtung durchgeführt haben, erhalten den Fähigkeitsausweis ebenfalls ohne weitere Bedingungen. Diese Fachärzte können den Fähigkeitsausweis gemäss Übergangsbestimmungen erlangen – dazu füllen Sie bitte das folgende Antragsformular aus:

Antragsformular für den Fähigkeitsausweis Strahlenschutz in der Physikalischen Medizin und Rehabilitation und Rheumatologie (SGPMR / SGR) gemäss Übergangsbestimmungen
 

Dem Antragsformular gemäss Übergangsbestimmungen muss beigelegt werden:
  • Diplom eidgenössischer oder anerkannter ausländischer Facharzttitel für Physikalische Medizin und Rehabilitation (inkl. MEBEKO-Anerkennungsschreiben) (Kopie)
  • Kursbestätigung des absolvierten vom BAG-anerkannten Strahlenschutz-Sachverständigenkurses für Ärzte mit Durchleuchtung (Kopie)
  • Beleg für einbezahlte Gebühr von CHF 100.00
  • Wenn die Strahlenschutz-Weiterbildung im Ausland erfolgte: Anerkennung der Weiterbildung durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG)

Informationen zur ordentlichen Erlangung des Fähigkeitsausweises Strahlenschutz

Sollten die Übergangsbestimmungen nicht auf Sie zutreffen, können Sie den Fähigkeitsausweis mittels des folgenden ordentlichen Antragsformulars beantragen:

Ordentliches Antragsformular für den Fähigkeitsausweis Strahlenschutz in der Physikalischen Medizin und Rehabilitation und Rheumatologie (SGPMR / SGR)
 

Dem ordentlichen Antragsformular muss beigelegt werden:
  • Kursbestätigung des absolvierten vom BAG-anerkannten Strahlenschutz-Sachverständigenkurses für Ärzte mit Durchleuchtung (Kopie)
  • Beleg für einbezahlte Gebühr von CHF 300.00 (für Nichtmitglieder SGPMR) resp. CHF 200.00 inkl. MwSt. (für Mitglieder SGPMR)
  • Wenn die Strahlenschutz-Weiterbildung im Ausland erfolgte: Anerkennung der Weiterbildung durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG)

Beantragung des Fähigkeitsausweises Strahlenschutz

Bitte schicken Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular inklusive Beilagen an die Geschäftsstelle der SGPMR (elektronisch oder physisch).

Schweizerische Gesellschaft für Physikalische Medizin und Rehabilitation (SGPMR)
Sennweidstrasse 46
6312 Steinhausen
Telefon: 041 748 07 27
E-Mail: sekretariat@reha-schweiz.ch

Die Prüfung Ihres vollständigen Dossiers und die Erteilung des Fähigkeitsausweises erfolgt durch die paritätische Kommission der SGPMR/SGR.